Rechtsprechung
   FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14361
FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00 (https://dejure.org/2000,14361)
FG Köln, Entscheidung vom 24.10.2000 - 8 K 2638/00 (https://dejure.org/2000,14361)
FG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 8 K 2638/00 (https://dejure.org/2000,14361)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14361) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagefrist gegen mündlich bekanntgegebene Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerberaterprüfung - Klagefrist gegen mündlich bekanntgegebene Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einhaltung der Klagefrist bei statusbestimmenden Verwaltungsakten; Anfechtung der Prüfungsentscheidung in der Steuerberaterprüfung; Erfordernis schriftlicher Rechtsbehelfsbelehrung; Besonderheiten mündlicher Prüfungen; Anspruch auf Wiedereinsetzung; Vorlage eines ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.1999 - VII R 35/98

    Begründungsverlangen nach mündlicher Steuerberaterprüfung

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00
    Mit Schreiben vom 23.03.2000 macht der Beklagte den Kläger, soweit er weitere Einwendungen gegen die Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen vortragen möchte, unter Bezugnahme auf die ihm bereits bekannte höchtrichterliche Rechtsprechung, insbesondere das Urteil des BFH vom 21.01.1999, BStBl. II 1999, 242 ff., nochmals darauf aufmerksam, daß es in seinem Interesse liege, dies so schnell wie möglich zu tun.

    Der BFH gehe in seinem Urteil vom 21.11.1999, DStR 1999, 587 ebenfalls davon aus, daß bei unverzüglichem, ordungsgemäßen Verlangen einer qualifizierten Begründung der Ergebnisse des mündlichen Begründungsteils das Prüfungsverfahren nicht mit der Mitteilung des Prüfungsausschusses über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung abgeschlossen sei.

  • BFH, 12.02.1980 - VII R 80/79

    Prüfungsausschuß - Prüfungsergebnis - Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse -

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00
    Eine Auslegung gegen den Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 1 FGO , der zu seiner Anwendung einen "schriftlich ergangenen"Verwaltungsakt voraussetzt, ist in dem BFH-Urteil vom 12.2.1980 VII R 80/79, BStBl II 1980, 459 abgelehnt worden, weil die wortgetreue Auslegung der Vorschrift nicht zu einem sinnwidrigen Ergebnis führt.

    Es besteht keine Regelungslücke, weil für den sofortigen Beginn der Klagefrist von einem Monat bei der Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, die dem Bewerber mündlich bekanntgegeben worden ist, sachlich einleuchtende Gründe bestehen (so BFH-Urteil vom 11.01.1994, BStBl II 1994, 358; vgl. auch BFH-Urteile, BStBl II 1979, 185 und vom 12.02.1980, BStBl II 1980, 459).

  • BVerfG, 14.07.1980 - 2 BvR 780/79
    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00
    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1980 2 BvR 780/79 (Steuerrechtsprechung in Karteiform -StRK-, Steuerberatungsgesetz , Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften a.F, § 22, Rechtsspruch 3) ist diese Rechtsauffassung einfachrechtlich vertretbar und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Wie das BVerfG in dem Beschluß vom 14. Juli 1980 (a.a.O) ausgeführt hat, verstößt die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich der Form des Prüfungsbescheids je nach Nichtbestehen im schriftlichen Teil oder Nichtbestehen nach Durchführung der mündlichen Prüfung nicht gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz.

  • BFH, 11.01.1994 - VII R 53/93

    Mündliche Eröffnung des Ergebnisses der Steuerberaterprüfung setzt auch ohne

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00
    Es besteht keine Regelungslücke, weil für den sofortigen Beginn der Klagefrist von einem Monat bei der Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, die dem Bewerber mündlich bekanntgegeben worden ist, sachlich einleuchtende Gründe bestehen (so BFH-Urteil vom 11.01.1994, BStBl II 1994, 358; vgl. auch BFH-Urteile, BStBl II 1979, 185 und vom 12.02.1980, BStBl II 1980, 459).
  • BFH, 28.11.1978 - VII R 48/78

    Fristbeginn - Rechtsbehelfsbelehrung - Angefochtener Verwaltungsakt - Mündliche

    Auszug aus FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 2638/00
    Es besteht keine Regelungslücke, weil für den sofortigen Beginn der Klagefrist von einem Monat bei der Entscheidung über das Bestehen der Steuerberaterprüfung, die dem Bewerber mündlich bekanntgegeben worden ist, sachlich einleuchtende Gründe bestehen (so BFH-Urteil vom 11.01.1994, BStBl II 1994, 358; vgl. auch BFH-Urteile, BStBl II 1979, 185 und vom 12.02.1980, BStBl II 1980, 459).
  • FG Köln, 24.10.2000 - 8 K 5150/00

    Rücknahme der Prüfungsentscheidung

    Der Senat hat in dem gleichzeitig ergangenen Urteil 8 K 2638/00 die gegen den Bescheid vom 10.03.2000 erhobene Klage unter Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen versäumter Klagefrist als unzulässig abgewiesen.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das gleichzeitig ergehende Urteil 8 K 2638/00 Bezug genommen.

  • FG Köln, 19.11.2002 - 8 K 737/01

    Einwendungen gegen die mündliche Bekanntgabe der negativen Prüfungsentscheidung;

    Der erkennende Senat ist jedoch in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14.07.1980 2 BvR 780/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform, StBerG , DVStB a. F. § 22 Rechtsspruch 3) und dem Bundesfinanzhof (Urteile vom 28.11.1978 VII R 48/78, BStBl II 1979, 185 , vom 12.02.1980 VII R 80/79 a. a. O. und vom 11.1.1994 VII R 53/93 a. a. O, vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 24.10.2000, 8 K 2638/00 in juris; ebenfalls zustimmend: Gräber/Koch, FGO , 3. Auflage, § 55 Anmerkung 7; Tipke/Kruse, aaO, § 55 FGO Tz. 3) der Auffassung, dass die mündliche Bekanntgabe eines negativen Prüfungsergebnisses gem. § 158 Abs. 1 Nr. 1b StBerG i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 3 DVStB ohne Rechtsbehelfsbelehrung mit der Folge des Anlaufens der Klagefrist gem. §§ 47, 55 FGO mit der Bekanntgabe einfach rechtlich vertretbar geregelt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
  • FG Köln, 19.11.2002 - 8 K 7737/01

    Wirksamkeit der mündlichen Verkündung eines Prüfungsergebnisses der

    Der erkennende Senat ist jedoch in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 14.07.1980 2 BvR 780/79, Steuerrechtsprechung in Karteiform, StBerG, DVStB a. F. § 22 Rechtsspruch 3) und dem Bundesfinanzhof (Urteile vom 28.11.1978 VII R 48/78, BStBl II 1979, 185 , vom 12.02.1980 VII R 80/79 a. a. O. und vom 11.1.1994 VII R 53/93 a. a. O, vgl auch Urteil des erkennenden Senats vom 24.10.2000, 8 K 2638/00 in [...]; ebenfalls zustimmend: Gräber/Koch, FGO, 3. Auflage, § 55 Anmerkung 7; Tipke/Kruse, aaO, § 55 FGO Tz. 3) der Auffassung, dass die mündliche Bekanntgabe eines negativen Prüfungsergebnisses gem. § 158 Abs. 1 Nr. 1b StBerG i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 3 DVStB ohne Rechtsbehelfsbelehrung mit der Folge des Anlaufens der Klagefrist gem. § § 47, 55 FGO mit der Bekanntgabe einfach rechtlich vertretbar geregelt und verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht